Don’t SPAM Me
Rundschreiben per E-Mail, besser bekannt als Newsletter, sind ein anhaltendes Erfolgsmodell in der virtuellen Kommunikation. Damit Computer und Smartphones nicht vor SPAMS überquellen, stelle ich nachfolgend drei Newsletter vor, die für angehende Medienmacher ganz nützlich sein dürften. Am Ende gibt’s noch ein paar rechtliche Hinweise.
Thomas Lückerath ist überzeugt, dass der Newsletter seit einigen Jahren eine regelrechte „Renaissance erlebt“, trotz der mannigfaltigen Konkurrenz durch Social Media Plattformen wie Facebook und Twitter. Die nutzt der Gründer und Geschäftsführer des Online-Medienmagazins DWDL zwar auch; ergänzend zum Webportal bietet er seinen Lesern werktäglich zweimal Informationen per E-Mail an: Um 10.45 Uhr gibt’s die TV-Einschaltquoten des Vortages, einschließlich redaktioneller Analysen. Am Nachmittag, gegen 16.45 Uhr, werden die wichtigsten Themen der Medienbranche des auslaufenden Tages zusammengefasst. Wie auch auf der DWDL-Website liegen Schwerpunkte und Stärken der Berichterstattung im Bereich Fernsehen.
Die DWDL-Newsletter sowie eine Sonntagsausgabe können auch einzeln abonniert werden. Lückerath verfolgt mit dem kostenlosen Newsletter vor allem zwei Ziele: Er will seine Leserschaft enger an das eigene Portal binden und seinen Anzeigenkunden gleichzeitig eine weitere Werbefläche neben der Website bieten.
Der Medien- und Markendienst turi2 schickt seinen Newsletter-Abonnenten werktäglich gar drei Ausgaben zu, die jedoch nur als Gesamtpaket kostenlos bestellt werden können. Im Gegensatz zu DWDL werden bei turi2 kaum eigene „Geschichten“ aus der Medienbranche angeboten, sondern vor allem Informationen aus fremden Quellen redaktionell generiert und mit Links zu den Original-Artikeln zur Verfügung gestellt. Wer diesen Dienst nutzt, erhält einen ordentlichen – keineswegs jedoch lückenlosen – Überblick über Ereignisse und Entwicklungen in der Medienbranche.
Abseits der „klassischen“ Medienportale empfehle ich Studierenden auch gern das auf technische Entwicklungen in der Medien- und Kommunikationsbranche spezialisierte Portal t3n – digital pioneers. Der zweimal wöchentlich erscheinende Newsletter enthält nicht nur Links zu Beiträgen, die auf der Web-Plattform verbreitet werden, sondern auch zu einzelnen Artikeln aus dem gleichnamigen Print-Magazin, das viermal pro Jahr erscheint.
Rechtliche Hürden für Newsletter
Wer selbst regelmäßig Newsletter herausgeben will – so wie ich das beispielsweise für Beiträge bei Medien!Student mache, muss einige rechtliche Rahmenbedingungen beachten, um nicht in das Visier von ambitionierten Abmahn-Advokaten zu geraten. Wichtig ist vor allem, dass Rundmails außerhalb von geschlossenen Organisationen, zum Beispiel Firmen oder auch Hochschulen, nicht einfach an irgendwelche E-Mail-Adressen verschickt werden dürfen. Vielmehr muss das Einverständnis der Empfänger vor Versand der ersten Mail bereits vorliegen. Auch muss den Empfängern die Möglichkeit gegeben werden, jederzeit den Bezug von Newslettern sofort und komplikationslos zu kündigen. Diese und weitere Hinweise sind in dem soeben erschienen Beitrag „Rechtssicheres E-Mail Marketing – 9 Tipps, die Sie beim Erstellen und Versenden von Newslettern beachten sollten“ bei eRecht24 nachzulesen.