Der Mund- und Nasenschutz muss ohnehin in Bahnen, Bussen und auf Hafenfähren sowie in Geschäften, auf Wochenmärkten und in öffentlichen Gebäuden angelegt werden. Zusätzlich besteht die Maskenpflicht auch in Wartebereichen, z.B. vor Supermärkten. In Hamburg müssen die “Schnutenpullis” auch auf mehreren öffentlichen Straßen und Plätzen getragen werden ⇒ zur Übersicht. Darüber hinaus gilt grundsätzlich, dass “Masken” immer dann angelegt werden müssen, wenn der Mindestabstand von 1,50 m nicht einzuhalten ist. Nach meinen Beobachtungen wird nach diesem Grundsatz an mehreren Orten Hamburgs regelmäßig verstoßen, ohne dass das bislang sanktioniert wurde – beispielsweise entlang der Außenalster an Wochenenden bzw. Feiertagen.